
Föderalismus
Der Föderalismus beschreibt den Aufbau eines Bundesstaates aus gleichberechtigten und selbständigen Gliedern. Bayern gehörte die längste Zeit seiner Geschichte einem föderal verfassten Staatswesen an: bis 1806 dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dem Deutschen Bund (1815–1866), dem Deutschen Kaiserreich (1871–1918), der Weimarer Republik (1918–1933). Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 erfolgte die Gleichschaltung der Länder. Sie waren nur noch Verwaltungseinheiten des Reiches.
Nach dem Zusammenbruch von 1945 lag der Neuaufbau in den Händen der deutschen Länder. Bayern engagierte sich für eine weitgehend föderale Staatsordnung, denn der Föderalismus sichert historisch gewachsene Vielfalt, sorgt für eine Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern und damit für ein Mehr an Demokratie und Bürgernähe. Er ermöglicht den Wettbewerb zwischen den Ländern. In diesem Wettbewerb konnte Bayern seine Stellung erfolgreich ausbauen und nimmt heute, gemessen am Länderfinanzausgleich, unter den fünf „Geberländern“ eine Spitzenposition ein.
Auf der Grundlage der föderalen Staatsordnung gelang 1989/90 die deutsche Wiedervereinigung durch den „Beitritt“ der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik Deutschland.
Zur Vitalisierung des deutschen Föderalismus hat Bayern maßgeblich Reformen angestoßen. In der gemeinsamen Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat wurde ein Reformpaket erarbeitet, das 2006 in Kraft getreten ist. Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern wurden entflochten und die Rechte der Länder und ihrer Landtage gestärkt.
Gemäß seinen Vorstellungen von der „Einheit in Vielfalt“ gelang es Bayern im Vertrag über die Gründung der Europäischen Union 1992, die Stärkung föderaler Strukturen in Europa festzuschreiben.
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