Territorium
Zwischen der Französischen Revolution (1789) und dem Wiener Kongress (1814/15) kam es zu einer nachhaltigen politischen und territorialen Neuordnung in Mitteleuropa. Um diese Neuordnung wurde in zahlreichen Kriegen gerungen, die die europäischen Staaten gegeneinander führten. Auch die deutschen Fürsten waren darin verwickelt. Auf dem Gebiet des „Alten Reiches“ entstanden neue Territorien wie die Königreiche Bayern, Sachsen oder Württemberg.
Schon im Friedensvertrag von Lunéville 1801 war die Abtretung der linksrheinischen deutschen Reichsgebiete an Frankreich besiegelt worden. Die Gebietsverluste der betroffenen weltlichen Fürsten, darunter der Wittelsbacher, wurden entschädigt durch die Einverleibung vorher eigenständiger geistlicher und reichsunmittelbarer Herrschaftsgebiete. So fielen – neben den Wittelsbacher Stammlanden – an den neuen Territorialstaat „Königreich Bayern“ (1806) bis 1816 die Fürstbistümer Freising, Passau, Augsburg, Eichstätt, Bamberg und Würzburg, die landständischen und reichsunmittelbaren Klöster sowie Grafschaften, Fürstentümer und Reichsstädte.
Bayern wurde so im Wesentlichen in seinen heutigen Grenzen „vom Alpenland zum Maine“ festgelegt – allerdings noch ohne das Coburger Land, das 1920 zu Bayern kam. Die „Rheinpfalz“ verblieb staatsrechtlich bis 1945 bei Bayern.
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